Die digitale Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Längst sind es nicht mehr nur Großkonzerne oder kritische Infrastrukturen, die Ziel von Cyberangriffen sind. Immer häufiger geraten auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privathaushalte in den Fokus von Kriminellen – durch Phishing, Ransomware, Datenklau oder kompromittierte IoT-Geräte.
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 3.0, das noch 2025 verabschiedet werden soll, reagiert die Bundesregierung auf diese Entwicklung. Der Entwurf liegt bereits vor. Erstmals wird dabei auch der private Bereich ausdrücklich mitgedacht – sowohl in der Sensibilisierung als auch in der Verantwortung.
Doch was genau ändert sich? Und worauf sollten Unternehmen wie Haushalte sich bereits jetzt vorbereiten?
Was steckt hinter dem IT-Sicherheitsgesetz 3.0?
Das neue Gesetz ist die dritte Stufe einer Gesetzesreihe, die mit der ersten Version 2015 begann und zuletzt mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (2021) erweitert wurde. Ziel war es bislang, vor allem kritische Infrastrukturen – z. B. Energie, Gesundheit, Verkehr – gegen Angriffe abzusichern.
Mit Version 3.0 folgt nun ein Paradigmenwechsel: Der Schutz digitaler Systeme soll breiter gedacht werden. Das Gesetz richtet sich auch an kleinere Unternehmen sowie – indirekt – an Privatpersonen.
Zentrale Neuerungen im Überblick:
- Ausweitung des Geltungsbereichs auf KMU und nicht-kritische Branchen
- Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle auch außerhalb kritischer Infrastrukturen
- Bußgeldregelungen bei grober Fahrlässigkeit oder Nichtumsetzung grundlegender Sicherheitsstandards
- Erweiterte Kompetenzen für das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), z. B. im Bereich Audit und Beratung
- Öffentlichkeitskampagnen zur Förderung von IT-Sicherheitsbewusstsein
Das Gesetz soll sowohl die Sicherheit der Wirtschaft stärken als auch Bürger:innen besser schützen – in einer zunehmend vernetzten Gesellschaft.
Auswirkungen auf KMU – neue Anforderungen im Alltag
Viele kleinere Betriebe verfügen über keine eigene IT-Abteilung – und betreiben dennoch digitale Kundenportale, Online-Bestellsysteme oder speichern personenbezogene Daten. Hier setzt das Gesetz an: Auch kleine Organisationen sollen künftig ein Mindestmaß an digitaler Schutzarchitektur vorweisen können.
Betroffene Unternehmensbereiche könnten sein:
- Handwerksbetriebe mit digitaler Kundenkartei
- Arztpraxen, Apotheken oder Steuerberater:innen
- Online-Shops, Buchungssysteme und Plattformanbieter
- Private Bildungseinrichtungen mit Online-Kommunikation
- Dienstleister mit Webportalen oder Cloud-Zugängen
Was KMU künftig beachten müssen:
- Systeme und Software müssen regelmäßig aktualisiert werden
- Starke Zugangsdaten statt Standardpasswörter
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für wichtige Logins
- Sicherheitskonzepte für Backup, Netzwerke und Rollenrechte
- Mindestens jährliche Schulungen für Mitarbeitende zum Thema Cybersicherheit
Die Maßnahmen sind nicht neu – aber sie werden mit dem neuen Gesetz verpflichtend. Das bedeutet: Wer personenbezogene Daten digital verarbeitet, muss grundlegende Sicherheitsvorkehrungen treffen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Was ändert sich für Privathaushalte?
Formal richtet sich das Gesetz nicht direkt an Verbraucher:innen – eine Sanktionsmöglichkeit im privaten Raum ist nicht vorgesehen. Dennoch ist der politische Wille deutlich: Auch Privathaushalte sollen für digitale Risiken stärker sensibilisiert werden.
Geplante Maßnahmen:
- Informationskampagnen über Medien, Schulen, Volkshochschulen
- Anreize für sicherheitszertifizierte Produkte, z. B. durch Labeling
- Fördermöglichkeiten für IT-Sicherheitslösungen im Haushalt
- Transparenzpflichten für Hersteller, z. B. bei bekannter Unsicherheit von Geräten
Private Nutzer:innen sind zunehmend mit smarten Haushaltsgeräten, Onlinebanking, digitalen Schulausweisen oder Gesundheitsapps verbunden – und damit ebenfalls Teil der digitalen Angriffsfläche. Die neue Gesetzesinitiative soll helfen, Eigenverantwortung zu stärken – z. B. bei Gerätekauf, Passwortwahl oder Netzwerkabsicherung.
Die wichtigsten Maßnahmen – für Unternehmen und Haushalte
Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, können viele der angedachten Standards bereits jetzt umgesetzt werden. Einige Maßnahmen kosten kaum Zeit – reduzieren aber das Risiko erheblich.
1. Passwörter konsequent absichern
Ein großer Teil aller Sicherheitsvorfälle geht auf schwache oder wiederverwendete Passwörter zurück. Wer komplexe Zugangsdaten nutzt, erschwert Angreifern den Zugang erheblich – sei es zu einem Webshop, Router oder E-Mail-Postfach.
So ist es auch in privaten Haushalten sinnvoll, einen zentralen Passwort Manager für die ganze Familie zu verwenden, der auch gemeinsame Nutzung erlaubt, um so geschützt zu sein. Denn das Verwalten der Passwörter erleichtert alltägliche Vorgänge.
2. Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
Ob privat oder geschäftlich: 2FA schützt auch dann, wenn Zugangsdaten in falsche Hände geraten. Besonders wichtig bei sensiblen Konten – z. B. E-Mail, Cloud, Banking oder geschäftliche Systeme.
3. Regelmäßige Updates
Software- und Systemaktualisierungen schließen bekannte Schwachstellen. Betriebssysteme, Router, Kameras oder Business-Software sollten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Automatische Updates – sofern verfügbar – sind empfehlenswert.
4. Netzwerke absichern
Im privaten wie geschäftlichen Umfeld gilt:
- Standardpasswörter ändern (Router, Adminzugänge)
- WPA3-Verschlüsselung aktivieren, falls verfügbar
- Gäste-WLAN einrichten und isolieren
- Netzwerksegmentierung im Unternehmen umsetzen (z. B. Server getrennt vom Büro-WLAN)
5. Schulung und Aufklärung
Technik allein schützt nicht – auch Verhalten spielt eine große Rolle. Ein kurzer Workshop im Team, ein Informationsabend im Verein oder einfache Familienregeln im Umgang mit digitalen Geräten können viel bewirken.
Übergangsphase – oder Paradigmenwechsel?
Das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 markiert einen Wendepunkt in der Betrachtung von Verantwortung. Nicht nur große IT-Abteilungen oder Systemhäuser sollen zuständig sein – sondern jede Organisation, jeder Haushalt, jedes Individuum.
Für Unternehmen heißt das:
- IT-Sicherheit wird Bestandteil der Geschäftsführung
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gewinnen an Bedeutung
- Bei Verstößen oder Fahrlässigkeit drohen Bußgelder oder Reputationsverluste
Für Verbraucher bedeutet es:
- Mehr Transparenz bei Geräten und Anwendungen
- Bessere Aufklärung über digitale Risiken
- Die Notwendigkeit, sich grundlegende digitale Schutzkompetenz anzueignen
Fazit: Kein Grund zur Panik – aber zur Vorbereitung
Das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 ist keine radikale Reform – aber ein deutliches Signal. Wer frühzeitig handelt, profitiert gleich doppelt: durch besseren Schutz und weniger Handlungsdruck bei späterer Umsetzungspflicht.
Insbesondere KMU und vernetzte Haushalte sollten ihre digitalen Abläufe prüfen, Risiken erkennen und Prozesse schrittweise anpassen. Viele Maßnahmen lassen sich mit einfachen Mitteln realisieren – vom Passwortmanager über regelmäßige Updates bis zur klaren Zugriffsregelung.
IT-Sicherheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Das neue Gesetz kann dabei helfen, diesen Prozess bewusster und struktureller anzugehen – zum Schutz von Daten, Menschen und digitalen Systemen.