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E-Commerce

DSGVO-konformes Consent-Management im Online-Shop aufsetzen: So geht’s Schritt für Schritt

Max Werner
Zuletzt aktualisiert 2025/09/25 at 6:30 PM
Max Werner
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Consent-Management ist längst kein Randthema mehr, sondern integraler Bestandteil jedes rechtssicheren Online-Shops. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) machen klare Vorgaben: Nutzer müssen freiwillig, informiert und eindeutig einwilligen, bevor nicht-notwendige Cookies und Tracking-Technologien eingesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis
Warenkorbabbrecher DSGVO-konform zurückholenRechtlicher Rahmen:Schritt 1: Rechtsrahmen und Zuständigkeiten klärenSchritt 2: Dateninventur & Tracking-LandkarteSchritt 3: CMP auswählen & GrundkonzeptSchritt 4: Banner-Design & UX-LeitplankenSchritt 5: Technische Steuerung (Tagging)Schritt 6: Rechtssichere E-Mail-Automationen & SegmenteSchritt 7: Protokollierung, Nachweis & BetroffenenrechteSchritt 8: Qualitätssicherung & Go-Live-CheckSchritt 9: Monitoring, KPIs & kontinuierliche VerbesserungSchritt 10: Sonderfälle & RisikenFazit

Ein funktionierendes Consent-Management schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern bietet auch strategische Vorteile: Es verbessert die Datenqualität, stärkt das Vertrauen und ermöglicht belastbare Conversion-Messung. Ziel ist ein transparentes, nachvollziehbares System, das technische Steuerung mit juristischer Klarheit verbindet.

Warenkorbabbrecher DSGVO-konform zurückholen

Viele Online-Shops setzen auf automatisierte Erinnerungen, um Warenkorbabbrecher zur Rückkehr zu bewegen. Dabei ist höchste Sorgfalt geboten, denn schon die Erhebung von Abbruchdaten oder der Versand entsprechender E-Mails kann gegen Datenschutzvorgaben verstoßen, wenn keine gültige Einwilligung vorliegt. Die DSGVO und das TTDSG definieren dabei klare Spielregeln für technische Erfassung, Verarbeitungszwecke und Kommunikationsmaßnahmen.

Zur Umsetzung eines rechtssicheren Prozesses, um Warenkorbabbrecher DSGVO-konform zurückzuholen sollten mehrere Schritte eingehalten werden:

  • Abbruch-Ereignis erfassen: Technische Events wie add_to_cart oder begin_checkout müssen über den Data Layer dokumentiert werden, idealerweise inklusive Zeitstempel und Warenkorbinhalt – jedoch ohne direkt identifizierbare personenbezogene Daten.
  • Consent-Pflicht prüfen: Jegliches Remarketing, sei es über Werbenetzwerke oder per E-Mail, setzt voraus, dass der Nutzer ausdrücklich in den Verwendungszweck „Marketing“ eingewilligt hat. Die Logik dazu muss im Tagging-Setup technisch verankert sein.
  • E-Mail-Flows nur bei aktivem Opt-in: Automatisierte Erinnerungsmails sind ausschließlich zulässig, wenn eine dokumentierte Einwilligung für werbliche Kommunikation vorliegt – idealerweise per Double-Opt-in mit Zeit- und Zweckprotokoll.
  • Datenhaltung begrenzen: Daten von Abbrechern, die keinen Kauf abschließen, dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Empfehlenswert ist ein Löschkonzept, das pseudonymisierte Warenkorbinformationen spätestens nach 7 bis 14 Tagen automatisiert entfernt.

Rechtlicher Rahmen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung als primäre Rechtsgrundlage für personalisierte Kommunikation
  • § 25 TTDSG – Vorgabe zur Einwilligung bei speichernden Zugriffstechnologien (z. B. Cookies)
  • Art. 7 DSGVO – Pflicht zur Nachweisbarkeit und Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung

Schritt 1: Rechtsrahmen und Zuständigkeiten klären

Bevor technische Maßnahmen ergriffen werden, ist eine fundierte rechtliche Klärung unerlässlich. Denn nicht alle Arten von Datenverarbeitung unterliegen denselben Anforderungen. Entscheidend ist, die Zwecke eindeutig zu definieren und daraus die erforderlichen Rechtsgrundlagen sowie Zuständigkeiten im Unternehmen abzuleiten.

Typische Aufgabenverteilung im Rahmen eines Consent-Management-Projekts:

Bereich Aufgabe
Legal / Datenschutzbeauftragter (DPO) Prüfung von Einwilligungstexten, rechtlichen Anforderungen und Drittlandrisiken
IT / Analytics Einrichtung und Steuerung der Tags, Konfiguration des Data Layers, Pflege der Consent-Logs
Marketing / Produktteam Definition von Verarbeitungszwecken, Design von Bannertexten, Planung von Varianten- und A/B-Tests

Im Kontext von Consent-Management müssen alle Datenverarbeitungen einem der folgenden Zweckkategorien zugeordnet werden:

  • Notwendig: Technisch erforderliche Verarbeitungen wie Warenkorb-Speicherung, Login-Status oder Spracheinstellungen. Diese dürfen ohne Einwilligung erfolgen, wenn sie unmittelbar der Vertragserfüllung dienen.
  • Statistik: Etwa die Nutzung von Analysewerkzeugen wie Google Analytics oder Matomo. Hier ist grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich, sofern keine vollständige Anonymisierung sichergestellt ist.
  • Marketing: Alle Maßnahmen zur Profilbildung, Nutzersegmentierung oder zur Steuerung von Werbekampagnen – z. B. durch Meta Pixel, Google Ads oder Newslettertracking. Diese Kategorie ist besonders einwilligungsbedürftig.

Diese erste strukturelle Einordnung legt das Fundament für eine saubere technische Umsetzung in den Folgephasen.

Schritt 2: Dateninventur & Tracking-Landkarte

Ein zentrales Element des Consent-Managements ist die umfassende Bestandsaufnahme aller eingesetzten Tracking- und Analysetools. Nur wer genau weiß, welche Dienste im Einsatz sind, kann rechtssichere Einwilligungsabfragen gestalten und technische Steuerungen korrekt konfigurieren.

Checkliste für die Tracking-Inventur:

  • Welche Tools sind eingebunden? – z. B. Google Analytics (GA4), Meta Pixel, Hotjar, HubSpot, Cookiebot.
  • Welche Cookies werden gesetzt? – inkl. Name, Zweck, Speicherdauer und Herkunft (First/Third-Party).
  • Welcher Zweck wird verfolgt? – technische Notwendigkeit, Statistik oder Marketing.
  • Welche Rechtsgrundlage gilt? – Einwilligung oder Vertragserfüllung.
  • Gibt es internationale Datenübertragungen? – z. B. in die USA, mit Angabe von Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln.
Siehe auch  Virtuelle Assistenten aus Osteuropa: Alles was Du wissen musst

Beispielhafte Tracking-Übersichtstabelle:

Tool Zweck Cookie Rechtsgrundlage Empfänger
Google Analytics Statistik _ga Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) Google LLC (USA)
Meta Pixel Marketing _fbp Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) Meta Platforms (USA)
Hotjar Statistik _hjSessionUser_ Einwilligung Hotjar Ltd. (EU/Malta)

Diese Datenlandkarte dient als Grundlage für die Konfiguration der Consent-Plattform, die Filterung der Tags im Tag-Manager und die Erstellung von Datenschutzdokumentationen. Sie sollte regelmäßig aktualisiert und mit einem Änderungsprotokoll versehen werden, um revisionssicher zu bleiben.

Schritt 3: CMP auswählen & Grundkonzept

Die Auswahl einer geeigneten Consent Management Platform (CMP) ist ein kritischer Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines rechtssicheren Einwilligungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um technische Kompatibilität, sondern auch um juristische Belastbarkeit und Benutzerfreundlichkeit. 

Um die verschiedenen Lösungen systematisch zu bewerten, bietet sich ein Scoring-Modell an, das die wichtigsten Kriterien abdeckt.

Bewertungskriterien zur CMP-Auswahl (je 0–2 Punkte):

Kriterium Beschreibung
Granulare Zwecke auswählbar Nutzer müssen einzelne Zwecke (z. B. Statistik, Marketing) separat aktivieren oder deaktivieren können.
IAB-TCF-Unterstützung Besonders relevant für Shops mit programmatischer Werbung oder Anbindung an AdTech-Plattformen.
Protokollierung & Versionierung Nachvollziehbarkeit aller Zustimmungen, inklusive Zeitstempel und Banner-Version.
API-Hooks für Tag Manager Notwendig zur dynamischen Steuerung von Tags und Events auf Basis des Consent-Status.
Mobile UX & Barrierefreiheit Die Lösung muss auch auf mobilen Endgeräten gut funktionieren und barrierefrei zugänglich sein.
Serverseitige Consent-Weitergabe Ermöglicht das Durchreichen der Einwilligung in serverseitige Tracking- oder Analyse-Systeme.
Geo-Targeting Ermöglicht unterschiedliche Consent-Banner für verschiedene Länder oder Rechtssysteme.

Auswertung: Eine CMP mit ≥12 Punkten gilt als vollumfänglich geeignet. Bei weniger als 9 Punkten sollten Alternativen geprüft werden. Die Bewertung sollte dokumentiert und als Grundlage für die finale Tool-Entscheidung archiviert werden.

Schritt 4: Banner-Design & UX-Leitplanken

Der Consent-Banner ist der erste Berührungspunkt mit dem Thema Datenschutz – und damit auch ein sensibler Faktor für Nutzerakzeptanz und Vertrauen. Gleichzeitig muss er den gesetzlichen Anforderungen standhalten, etwa hinsichtlich Freiwilligkeit, Transparenz und Gleichwertigkeit der Auswahloptionen.

Ein häufiger Fehler ist der Einsatz sogenannter Dark Patterns: manipulativer Designs, die Nutzer zur Zustimmung drängen sollen. Solche Gestaltungen sind nicht nur rechtlich riskant, sondern schädigen langfristig die Glaubwürdigkeit des Shops. Stattdessen sollten Einwilligungen in klarer, neutraler Sprache eingeholt werden.

Beispiel für einen rechtskonformen Bannertext:

„Wir verwenden Cookies, um unseren Shop technisch bereitzustellen sowie zur Analyse und Werbung – nur mit Ihrer Einwilligung. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.“

Empfohlene Buttonstruktur:

  • „Nur notwendig“ (deaktiviert alle optionalen Zwecke)
  • „Einstellungen öffnen“ (führt zu detaillierter Auswahlseite)
  • „Alle akzeptieren“ (aktiviert alle Kategorien)

Die Platzierung des Banners sollte die Nutzung der Website nicht unzumutbar behindern, aber gleichzeitig prominent und sofort sichtbar sein – sowohl auf Desktop- als auch auf Mobilgeräten. A/B-Tests zur Buttonplatzierung, Farbgebung und Textlänge sind empfehlenswert, um die Opt-in-Rate zu optimieren, ohne rechtliche Grauzonen zu betreten.

Schritt 5: Technische Steuerung (Tagging)

Die technische Umsetzung des Consent-Managements basiert auf der Steuerung aller Cookies, Tags und Skripte durch den Einwilligungsstatus. Ein sauberes Setup im Tag Manager ist notwendig, um sicherzustellen, dass keine Datenverarbeitung erfolgt, bevor eine gültige Zustimmung vorliegt.

Zentrale Voraussetzung ist die Integration der Consent-Logik in den Data Layer, der als Datenschnittstelle zwischen CMP, Tag-Manager und Tracking-Tools fungiert. Die Consent-Informationen sollten mit eindeutigen Flags und Zeitstempeln übergeben werden.

Beispielhafte Data Layer-Implementierung:

window.dataLayer.push({

  event: „consent_update“,

  consent: {

    marketing: true,

    statistics: false,

    timestamp: „2025-09-19T08:12:00Z“,

    version: „CMP-1.3“

  }

});

Die einzelnen Trigger im Google Tag Manager (oder vergleichbaren Tools) müssen so konfiguriert sein, dass sie nur feuern, wenn der entsprechende Consent-Wert auf true gesetzt ist. Zusätzlich sollte der Widerruf einer Einwilligung unmittelbar zur Deaktivierung der betreffenden Tags und zur Löschung bereits gesetzter Cookies führen.

Regelmäßige Tests (z. B. mit Chrome DevTools, Cookiebot-Scanner oder Playwright-Skripten) helfen dabei, ungewolltes Vorab-Tracking zu identifizieren und auszuschließen.

Schritt 6: Rechtssichere E-Mail-Automationen & Segmente

Im Rahmen von Warenkorbabbrecher-Kampagnen oder Re-Engagement-Flows via E-Mail gelten besonders strenge Vorgaben. Der Versand solcher Nachrichten ist nur zulässig, wenn eine nachweisbare und spezifische Einwilligung für E-Mail-Marketing vorliegt.

Siehe auch  Fashion-Shopping aktuell: 2024 nimmt der Trend zum Online-Kauf von Kleidung Fahrt auf

Diese Einwilligung muss technisch in der Segmentierungslogik des verwendeten CRM- oder Marketingtools berücksichtigt werden. Kontakte ohne Opt-in dürfen in keine aktiven Workflows eingebunden werden – selbst dann nicht, wenn sie bereits Kaufinteresse gezeigt haben.

Mindestvoraussetzungen für rechtssichere Automationen:

  • Die Einwilligung muss dokumentiert sein (z. B. mit DOI, Zeitstempel und Textversion).
  • Die Segmente müssen mit einem Consent-Flag gefiltert werden (z. B. email_optin === true).
  • Die Inhalte der Mail müssen dem angekündigten Zweck entsprechen und dürfen keine „Überraschungen“ enthalten.

Beispiel für eine rechtssichere Erinnerungs-Mail:

„Sie haben noch Produkte in Ihrem Warenkorb. Diese sind für kurze Zeit reserviert. Klicken Sie hier, um den Kauf abzuschließen.“

Nicht erlaubt sind beispielsweise:

  • Rabatt-Angebote, wenn diese nicht explizit angekündigt wurden
  • Personalisierte Empfehlungen, die auf Verhalten basieren, ohne entsprechende Tracking-Einwilligung
  • Anreize oder Nudging-Formulierungen, wenn die ursprüngliche Einwilligung nur sachliche Hinweise umfasste

Für maximale Transparenz sollte jede Mail einen klar erkennbaren Abmeldelink enthalten und auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung verweisen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Begrenzung der Versandfrequenz – maximal zwei Erinnerungen pro Abbruchfall gelten als akzeptierter Branchenstandard.

Schritt 7: Protokollierung, Nachweis & Betroffenenrechte

Ein zentrales Element eines DSGVO-konformen Consent-Managements ist die revisionssichere Protokollierung aller Einwilligungen. Denn laut Art. 7 Abs. 1 DSGVO muss das verantwortliche Unternehmen jederzeit nachweisen können, wann, wofür und unter welchen Bedingungen eine Einwilligung erteilt wurde. Diese Nachvollziehbarkeit ist nicht nur für Behördenprüfungen relevant, sondern auch im Falle von Widerrufen oder Beschwerden essenziell.

Wichtige Protokollierungsinhalte:

Element Beschreibung
Zeitpunkt der Einwilligung Exakter Timestamp, wann die Zustimmung erfolgt ist
Version des Banners/Textes Eindeutige Referenz auf die zu diesem Zeitpunkt geltende Einwilligungsformulierung
Einwilligungsstatus je Zweck Separate Speicherung (z. B. „statistik: true“, „marketing: false“)
Consent-ID / Session-ID Verknüpfung mit Gerät oder Sitzung (pseudonymisiert) zur technischen Rückverfolgung

Diese Daten sollten im Backend oder via CMP-Datenbank gesichert und idealerweise in einem Exportformat (z. B. CSV oder JSON) abrufbar sein. Unternehmen mit hohem Volumen sollten zudem ein Protokoll-Rollover sowie Speicherfristen für Consent-Logs definieren, um Systembelastung und DSGVO-konforme Löschregeln in Einklang zu bringen.

Neben der Nachweisbarkeit sind die Rechte betroffener Personen systematisch abzubilden. Die DSGVO verlangt, dass Nutzer jederzeit:

  • Auskunft darüber erhalten, welche Daten gespeichert und zu welchem Zweck verarbeitet werden,
  • Einwilligungen widerrufen können, ohne dass dadurch bestehende Verträge beeinträchtigt werden,
  • eine Löschung ihrer Daten verlangen können, sofern keine anderen Rechtsgrundlagen zur Speicherung bestehen.

Diese Anfragen müssen nicht manuell abgewickelt werden. Empfehlenswert ist ein Self-Service-Modul im Kundenkonto (z. B. „Meine Datenschutz-Einstellungen“), das auch Widerruf und Löschanfragen abbildet. 

Alternativ kann ein datenschutzkonformes Ticketsystem (z. B. über Helpdesk-Software) genutzt werden. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist liegt bei 30 Tagen – bei komplexen Fällen ist eine Fristverlängerung möglich, muss aber aktiv kommuniziert werden.

Schritt 8: Qualitätssicherung & Go-Live-Check

Bevor ein Consent-Banner live geschaltet oder das neue Tagging-System ausgerollt wird, ist ein gründlicher Qualitätssicherungsprozess unerlässlich. Dabei geht es nicht nur um technische Funktionalität, sondern auch um Rechtskonformität und konsistente Nutzererfahrung auf allen Endgeräten und Browsern.

Typische Testszenarien im Go-Live-Prozess:

Testfall Zielsetzung
Tracking vor Consent Prüfen, ob ohne Einwilligung keine Statistik- oder Marketing-Tags aktiviert werden
Consent-Widerruf Überprüfung, ob bei Widerruf Cookies gelöscht und entsprechende Tags deaktiviert werden
Geräte- und Browserkompatibilität Darstellung und Funktion auf Mobilgeräten, Tablets, Desktop sowie in verschiedenen Browsern (Chrome, Firefox, Safari, Edge)
Consent-Banner sichtbar und bedienbar Überprüfung, ob der Banner nicht von Cookie-Blockern oder AdBlockern unterdrückt wird und vollständig barrierefrei ist

Für automatisierte Prüfungen eignen sich Tools wie Playwright (für End-to-End-Tests) oder Cookiebot Scanner (zur Erkennung unerlaubter Vorab-Cookies). Auch manuelle Checks mit Browser-Entwicklertools (z. B. Chrome → Application → Cookies) helfen, falsch gesetzte Cookies aufzuspüren.

Nicht zuletzt sollte auch die Performance des Consent-Banners evaluiert werden: lange Ladezeiten, Layout-Verschiebungen oder verzögerte Freigaben wirken sich negativ auf die Nutzerakzeptanz aus und sollten bereits vor dem Go-Live optimiert werden.

Schritt 9: Monitoring, KPIs & kontinuierliche Verbesserung

Nach dem Rollout eines Consent-Management-Systems beginnt der eigentliche Optimierungsprozess. Die reine technische Implementierung reicht nicht aus – stattdessen sollte die Wirkung regelmäßig anhand belastbarer Kennzahlen überwacht und kontinuierlich verbessert werden. 

Siehe auch  Zukunftstrends im E-Commerce: Innovationen, die den Markt verändern

Ziel ist es, einerseits rechtssicher zu bleiben, andererseits aber auch eine möglichst hohe Nutzereinwilligung zu erzielen, um Datenqualität und Reichweite nicht zu verlieren.

Zentrale Kennzahlen zur Erfolgsmessung:

KPI Zielwert / Interpretation
Opt-in-Rate gesamt Zwischen 55–70 % ist ein realistischer Zielkorridor – je nach Branche, UX und Sprache des Banners
Statistik-Opt-in Sollte bei über 65 % liegen, da viele Nutzer Analyse-Zwecken zustimmen, wenn diese verständlich erklärt sind
Marketing-Opt-in Akzeptanz schwankt je nach Gestaltung; Ziel: mindestens 40–60 %
Trackbare Sessions (mit Consent) >60 % zeigt, dass ein Großteil der Besucher zustimmt und valide Daten für Analyse & Attribution zur Verfügung stehen
Beschwerden/Datenschutzanfragen <0,5 pro 10.000 Sessions gilt als Indikator für eine akzeptierte und verständliche Consent-Struktur

Diese Kennzahlen sollten idealerweise über ein zentrales Dashboard zugänglich sein – z. B. über die CMP, ein internes Analytics-System oder eine serverseitige Logging-Lösung.

Zur kontinuierlichen Optimierung eignen sich gezielte A/B-Tests, bei denen beispielsweise unterschiedliche Button-Anordnungen (z. B. „Ablehnen“ links oder rechts), Textformulierungen oder Bannerpositionen (Modal vs. Bottom-Bar) verglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass jede Variante als separate Banner-Version dokumentiert werden muss, um die Einwilligung rechtssicher zuordnen zu können.

Alle Anpassungen am Consent-System – ob textlich, technisch oder visuell – sollten versioniert und mit Änderungsdatum versehen gespeichert werden. Nur so ist im Fall einer Prüfung oder eines Nutzerwiderspruchs nachvollziehbar, welche Einwilligung zu welchem Zeitpunkt auf welcher Grundlage eingeholt wurde.

Schritt 10: Sonderfälle & Risiken

Während das Grundsystem für Consent-Management in den meisten Online-Shops standardisiert umgesetzt werden kann, gibt es bestimmte Sonderfälle, die zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Diese Szenarien sollten frühzeitig erkannt und technisch wie organisatorisch abgesichert werden.

Typische Sonderfälle im Überblick:

Fall Besondere Anforderungen
Minderjährige Nutzer Für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren (bzw. je nach nationaler Regelung) ist eine Einwilligung durch eine sorgeberechtigte Person erforderlich. Consent-Systeme müssen hier mit Altersabfragen oder Jugendschutzfiltern ergänzt werden.
Internationale Shops Betreiber mit Zielgruppen in verschiedenen Ländern müssen länderspezifische Anpassungen vornehmen. Dazu zählt z. B. die Auswahl der Sprachausgabe im Banner, aber auch abweichende Anforderungen je Rechtsraum (etwa durch ePrivacy-Vorgaben oder lokale Gerichtsurteile). Ein Geo-Targeting des CMP ist in solchen Fällen zwingend.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten Informationen zur Gesundheit, Sexualität, Religion oder Finanzen dürfen weder über Cookies noch über Analyse-Tools ohne explizite, informierte Einwilligung verarbeitet werden. In der Praxis bedeutet das, dass solche Inhalte gar nicht in Verbindung mit Tracking-Diensten geladen oder analysiert werden dürfen – unabhängig von Einwilligungsstatus.

Diese Fälle sollten in einem internen Risiko- und Maßnahmenkatalog dokumentiert werden, der regelmäßig mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt wird. Gerade bei internationalen Aktivitäten empfiehlt sich zudem die Rücksprache mit externem Datenschutzrechtsexperten, um etwaige Abweichungen im Detail korrekt umzusetzen.

Fazit

Ein DSGVO-konformes Consent-Management ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – es bildet die Grundlage für vertrauenswürdige, datengestützte Geschäftsprozesse im E-Commerce. 

Wer Einwilligungen transparent, technisch korrekt und rechtlich fundiert einholt, schafft nicht nur die Voraussetzungen für rechtskonforme Kampagnen und Tracking-Maßnahmen, sondern verbessert auch die Qualität der verfügbaren Daten. Gerade bei sensiblen Anwendungsfällen wie der Rückgewinnung von Warenkorbabbrechern zeigt sich, wie wichtig ein sauber aufgesetztes System ist. 

Entscheidend sind dabei ein durchdachtes Konzept, eine präzise technische Umsetzung und regelmäßige Optimierung auf Basis belastbarer Kennzahlen. Nur so entsteht ein System, das sowohl den Datenschutzanforderungen gerecht wird, als auch den wirtschaftlichen Zielen eines Online-Shops dient.

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