In Zeiten der Energiewende wird der Bedarf an Elektromobilität und entsprechender Ladeinfrastruktur immer größer. Dies bietet Betreibern von Ladesäulen nicht nur eine Chance, sondern auch eine Möglichkeit, Zusatzeinnahmen zu generieren – und das dank der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Der Quotenhandel schafft Anreize zur Reduktion von Emissionen, und Betreiber öffentlicher Ladesäulen können diese Emissionsrechte geltend machen und so regelmäßig Erträge erwirtschaften.
Die THG-Quote: Ein Modell mit Mehrwert
Die THG-Quote ist eine staatlich festgelegte Regelung, die Mineralölkonzerne dazu verpflichtet, die Emissionen ihrer Produkte zu kompensieren. Unternehmen, die nicht selbst in erneuerbare Energien investieren, können die notwendigen Quoten bei Elektrofahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur einkaufen. Hier kommen Betreiber von Ladesäulen ins Spiel: Durch den Verkauf der THG-Quote des durch Elektrofahrzeuge geladenen Stroms können sie finanzielle Rücklagen aufbauen. Dies macht die THG-Prämie für Ladesäulen besonders attraktiv und verwandelt bestehende oder neue Ladepunkte in ein spannendes Vorhaben.
Voraussetzungen für den THG-Quotenhandel
Um von der THG-Prämie zu profitieren, müssen Ladesäulen einige Voraussetzungen erfüllen. So muss der Ladepunkt öffentlich zugänglich sein – also allen möglichen Nutzern zur Verfügung stehen, etwa auf Supermarktparkplätzen, öffentlich zugänglichen Firmenarealen oder Parkhäusern. Einschränkungen wie etwa Ladesäulen, die nur für bestimmte Gäste oder Mitarbeiter zugänglich sind, disqualifizieren den Ladepunkt von der Teilnahme am THG-Quotenhandel.
Neben der öffentlichen Zugänglichkeit gelten bestimmte technische Anforderungen. So muss der Ladepunkt eichrechtskonform sein, um eine genaue Erfassung des geladenen Stroms und der Nutzungsdauer zu gewährleisten. Zudem muss er ohne Vertragsbindung nutzbar sein, um den Zugang zu gewährleisten. Eine reibungslose Authentifizierung und ein Bezahlsystem sind ebenfalls erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen der Ladesäulenverordnung zu erfüllen. Wenn die ganzen Anforderungen jedoch umgesetzt wurden, kann man mit Ladesäulen für die THG-Quote ein Geschäftsmodell erkunden.
So funktioniert die Registrierung und der Quotenhandel
Wer sich für die Teilnahme am THG-Quotenhandel entschieden hat, muss als Betreiber die Ladesäule bei der Bundesnetzagentur registrieren. Hierbei werden detaillierte Angaben zur Ladeeinrichtung abgefragt, etwa Standortkoordinaten, die Leistung der Ladestation, verfügbare Steckertypen und das Authentifizierungsverfahren. Diese Daten ermöglichen die genaue Zuordnung der Quote zu einem spezifischen Ladepunkt und schaffen die Grundlage für eine korrekte Abrechnung der Strommengen.
Nach erfolgreicher Registrierung beim Ladesäulenregister müssen Betreiber die geladenen Strommengen dokumentieren und regelmäßig an den Quotenvermarkter übermitteln. Dieser übernimmt die Verwertung und den Verkauf der THG-Quote an Mineralölunternehmen. Die Zusatzeinnahmen werden dann, abhängig von der Ladestrommenge, jährlich ausgeschüttet und bieten eine willkommene Unterstützung für die Ladeinfrastruktur.
Die Rolle der THG-Quote in der Energiewende
Der THG-Quotenhandel ist nicht nur ein Instrument zur Förderung der Elektromobilität, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die Prämie gibt Betreibern öffentlicher Ladesäulen einen Anreiz, ihre Infrastruktur auszubauen und so die Verfügbarkeit von Ladestationen zu erhöhen. Dies erleichtert den Zugang zur E-Mobilität und verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien. Durch die hohe Nachfrage nach THG-Quoten haben Betreiber die Möglichkeit, am Klimaschutz teilzuhaben und gleichzeitig von den wirtschaftlichen Vorteilen der Elektromobilität zu profitieren.
Neben dem finanziellen Anreiz für Betreiber trägt der Quotenhandel zur Reduktion der CO₂-Emissionen bei, indem er den Umstieg auf erneuerbare Energien und alternative Antriebe unterstützt. Der steigende Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur ist entscheidend, um die Ziele der Energiewende zu erreichen und die Attraktivität der Elektromobilität weiter zu steigern.
Fazit: Zusatzeinnahmen durch nachhaltige Ladeinfrastruktur
Für Betreiber öffentlicher Ladesäulen bietet der THG-Quotenhandel eine hervorragende Gelegenheit, von den Entwicklungen im Bereich Elektromobilität zu profitieren. Durch die THG-Prämie können sie nicht nur ihre Kosten decken, sondern aktiv Einnahmen generieren und gleichzeitig zur Reduktion von Emissionen beitragen. Die Vorteile der Teilnahme am THG-Quotenhandel gehen demnach weit über den reinen Profit hinaus und unterstützen die nachhaltige Transformation der Mobilität in Deutschland.
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